"Fritz Bauers Erbe - Gerechtigkeit verjährt nicht"
Filmvorführung mit Diskussion
11.06.2024
Warum hat es 70 Jahre gedauert, bis die NS-Täter vor Gericht standen?
Der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vertrat 1963 in den berühmten Auschwitz-Prozessen erstmals die Theorie, niemand dürfe sich hinter der Ausrede verstecken, er sei nur ein Rädchen im Getriebe der Mordmaschinerie gewesen und habe sowieso von allem nichts gewusst. Es brauche keinen individuellen Tatnachweis, wenn jemand in den Vernichtungslagern tätig war.
Doch über Jahrzehnte hat die Justiz das anders gesehen.
Der Dokumentarfilm „Fritz Bauers Erbe. Gerechtigkeit verjährt nicht“ zeigt anhand der jüngsten NS-Prozesse zum „KZ Stutthof“ in Münster (2018/2019) und Hamburg (2020), wie sich Fritz Bauers Ansatz erst spät als neues Prinzip der Rechtsauffassung in Deutschland etablieren konnte. Mit bewegenden und aufrüttelnden Zeitzeugenberichten von Überlebenden, die in den Prozessen als Nebenkläger*innen agieren, entfaltet der Film eine faszinierende Geschichte darüber, wie die Gerechtigkeit ihren Weg in die deutschen Gerichte fand, und veranschaulicht zudem die mahnende Bedeutung der Urteile für die Zukunft.
Unsere EF konnte anschließend ihre Fragen an folgende Gäste stellen.
- Frau Dr. Brückner (Staatssekretärin der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Frau Prof. Dr. Diewald-Kerkmann (Universität Bielefeld, Historikerin, Mitglied im Beirat Juristische Zeitgeschichte),
- Herr Rechtsanwalt Dr. Lode (Nebenklagevertreter),
- Herr Oberregierungsrat Pannen (Dozent an der FHR NRW).
Es war ein spannender und informativer Abend und wir bedanken uns beim Ministerium für Justiz des Landes NRW, das diesen Abend ermöglicht hat.
Kathrin Grzeszkowiak
(Beratungslehrerin der EF)