Schulabschlüsse im Bereich der Abteilung 2
Folgende Schulabschlüsse können in den Klassen der Jahrgangsstufe 9 und 10 erworben werden:
- Der Erste Schulabschluss (ESA) – nach Klasse 9
Wurde früher als Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bezeichnet. - Der Erweitere Erste Schulabschluss (EESA) – nach Klasse 10
Hieß früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Die Fachoberschulreife (FOR) – nach Klasse 10
Entspricht einem Realschulabschluss. - Die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FOR/Q). Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule, aber auch an einem Gymnasium.
- Der Abschluss Lernen – für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen, sofern diese nicht den ESA-Abschluss erwerben.
Der Abschluss wird nach zehn Schulbesuchsjahren verliehen.
Die Voraussetzungen werden in einer alljährlichen Informationsveranstaltung den Eltern und SchülerInnen zu Beginn der Jahrgangsstufe 10 durch den Leiter der Abteilung 2 erläutert.