Schulabschlüsse im Bereich der Abteilung 2

Folgende Schulabschlüsse können in den Klassen der Jahrgangsstufe 9 und 10 erworben werden:

  1. Der Erste Schulabschluss (ESA) – nach Klasse 9
    Wurde früher als Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bezeichnet.
  2. Der Erweitere Erste Schulabschluss (EESA) – nach Klasse 10
    Hieß früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  3. Die Fachoberschulreife (FOR) – nach Klasse 10
    Entspricht einem Realschulabschluss.
  4. Die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FOR/Q). Dieser Abschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule, aber auch an einem Gymnasium.
  5. Der Abschluss Lernen – für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen, sofern diese nicht den ESA-Abschluss erwerben.
    Der Abschluss wird nach zehn Schulbesuchsjahren verliehen.

Die Voraussetzungen werden in einer alljährlichen Informationsveranstaltung den Eltern und SchülerInnen zu Beginn der Jahrgangsstufe 10 durch den Leiter der Abteilung 2 erläutert.

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