Schulabsentismus / Schulschwänzen

Schulabsentismus bedeutet das Fernbleiben von der Schule. Dies kann vielfältige Gründe haben.

Bei klinisch manifestierter Schulangst, massiven häuslichen Probleme, schwerwiegendem Mobbing etc. hilft unsere Schulsozialarbeit weiter.

Entschuldigt ist eine Schülerin oder ein Schüler, wenn

  • bei einer Erkrankung die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest bei Rückkehr in die Schule dem Kind/Jugendlichen mitgeben.
  • einer Beurlaubung oder Freistellung im Vorfeld bei der Abteilungsleitung beantragt und genehmigt wurde.

Die im Schulgesetz verankerte Schulpflicht hat gute Gründe. Wir gehen sehr strikt gegen Schulschwänzen vor, denn es zieht infolge des verpasster Schulstoffs schlechte Noten nach sich und ggf. werden dadurch höherwertige Schulabschlüsse verpasst. Manche/r hat einen Schulabschluss dadurch sogar schon gänzlich verspielt.

Vereinfacht gesagt kostet fünfmaliges Schwänzen die SchülerInnen rund 120 €.

Diese Bußgelder werden gegen die SchülerInnen selbst verhängt sobald diese 14 Jahre alt sind. Kann das Geld nicht bezahlt werden, sind Sozialstunden zu leisten. Im Extremfall folgt Jugendarrest in den Ferien.

Sind die Schwänzenden noch keine 14 Jahre alt (insbesondere zu Beginn der 8 Jahrgangsstufe), müssen die Eltern stattdessen zahlen.

Wenn Jugendliche elternverschuldet in der Schule fehlen, z.B. weil die Familie erst nach Schulbeginn mit einem preisgünstigen Flug aus dem Urlaub zurückkehrt, dann geht das Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten.

In dem Zusammenhang:
Wer unmittelbar vor oder nach den Ferien an unserer Schule fehlt, benötigt eine ärztliche Entschuldigung.