Fachleistungsdifferenzierung ab Klasse 7 an Gesamtschulen in NRW

An Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen beginnt ab Klasse 7 die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch. Später kommen Deutsch (ab Klasse 8) und Naturwissenschaften (ab Klasse 9) hinzu. Diese Differenzierung ermöglicht eine gezielte Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit.

E-Kurse und G-Kurse – Bedeutung und Unterschiede

Die Differenzierung erfolgt auf zwei Leistungsniveaus:

  • Erweiterungskurs (E-Kurs): Höheres Anforderungsniveau, vergleichbar mit dem Unterricht an einer Realschule oder einem Gymnasium.
  • Grundkurs (G-Kurs): Grundlegendes Anforderungsniveau, mit angepasstem Lerntempo und verstärkter Unterstützung.

Die Zuordnung zu den Kursen basiert auf den bisherigen Leistungen und wird regelmäßig überprüft. Ein Wechsel zwischen G- und E-Kursen ist möglich, wenn sich die Leistungen entsprechend verbessern oder verschlechtern.

Die Differenzierung erfolgt äußerlich, d. h., dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Kursen unterrichtet werden – sofern es die personelle Lage der Schule zulässt. Eine reine Binnendifferenzierung innerhalb der Klassen wird in der Regel nicht angeboten.

Einfluss auf den Schulabschluss

Die Anzahl der belegten E-Kurse spielt eine entscheidende Rolle für den möglichen Schulabschluss nach Klasse 10. Die Regelungen sind in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW, § 6 APO-S I) festgelegt.

der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)

  • Möglich mit G-Kursen in Mathematik und Englisch.

der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss   nach Klasse 10)

  • Möglich mit G-Kursen, jedoch mit guten Leistungen in anderen Fächern.

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, FOR, „Realschulabschluss“)

  • Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern mit Unterricht auf der Grundebene sowie in den anderen Fächern mindestens zweimal mindestens befriedigende und im Übrigen höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen.

Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FOR-Q, „Qualifikation fürs Abitur“)

  • Mit diesem Abschluss wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase) des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg erworben, wenn die Leistungen in mindestens drei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene, im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den anderen Fächern mindestens befriedigend sowie im Unterricht auf der Grundebene mindestens gut sind.
  • Minderleistungen können in begrenztem Umfang ausgeglichen werden.
  • Bei Leistungen, die die obengenannten Anforderungen zur Erlangung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase) übertreffen, können Schülerinnen und Schüler durch Beschluss der Abschlusskonferenz ggf. direkt zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen werden, wenn die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass sie auf Grund der gezeigten Leistungen erfolgreich am Unterricht in der Qualifikationsphase teilnehmen können und sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.

Fazit für Eltern

Die Fachleistungsdifferenzierung bietet eine flexible Förderung und ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, ihren individuellen Bildungsweg zu gestalten.

Wichtig ist, dass die Wahl der Kurse mit Blick auf die angestrebten Schulabschlüsse getroffen wird. Ein Wechsel in einen höheren Kurs ist immer möglich, wenn die Leistungen dies zulassen. Regelmäßige Gespräche mit den Lehrkräften an den jeweiligen Elternsprechtagen helfen dabei, die bestmögliche Entwicklung für jedes Kind zu sichern.