Wahlpflichtbereich an Gesamtschulen in NRW

Ab Klasse 6 wählen Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen ihr erstes Wahlpflichtfach (WP I). Dieses Fach ergänzt die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch und wird durchgehend bis zur 10. Klasse unterrichtet. Die Wahl hat Einfluss auf den weiteren Bildungsweg, da sie je nach Fach spezifische Kompetenzen und Grundlagen für spätere Berufsfelder oder weiterführende Schulformen vermittelt.

Lernbereiche im Wahlpflichtfach

Die Wahl des Wahlpflichtfachs sollte sich nach den individuellen Stärken, Interessen und Zukunftsplänen der Schülerinnen und Schüler richten. Jedes Fach bietet einzigartige Lernmöglichkeiten und Perspektiven für den weiteren schulischen und beruflichen Werdegang.

Das Umwählen ist nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum ersten Halbjahr in Klasse 7 auf Antrag der Erziehungsberechtigten, den die Zeugniskonferenz bestätigen muss, möglich.

Der formlose Antrag muss an die zuständige Abteilungsleiterin, Frau Bohsem, schriftlich unter abteilung1[at]ggg.euskirchen.de gestellt werden.

Minderleistungen oder Probleme mit einer Lehrkraft sind keine begründeten Ausnahmen.

Im 2. Halbjahr des jeweils laufenden Schuljahres wird es jedes Jahr eine themenbezogene Informationsveranstaltung geben. Hierzu erhalten Sie eine schriftliche Einladung.

Hilfe zur Entscheidungsfindung

Klicke auf den blauen Button und du gelangst zu einem Quizz. Vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung.

Informationsveranstaltung zur Wahl Ende des Jahrgangs 6

Die vollständige Präsentation können Sie sich hier als pdf herunterladen: Informationsveranstaltung Wahlpflichtunterricht